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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2022
- 2 D 291/21 -
Zugehörigkeit zum Judentum begründet keine Klagebefugnis gegen Gedenktafel zur Erinnerung einer Militäreinheit im Zweiten Weltkrieg
Keine Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft
Die Zugehörigkeit zum Judentum begründet für sich allein genommen keine Klagebefugnis gegen eine Gedenktafel zur Erinnerung einer Militäreinheit im Zweiten Weltkrieg, solange durch die Gedenktafel nicht die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 beantragte ein Mann jüdischen Glaubens beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen eine
Verwaltungsgericht lehnt Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab
Das Verwaltungsgericht hielt die beabsichtigte Klage auf Entfernung der
Oberverwaltungsgericht verneint Klagebefugnis für Klage gegen Gedenktafel
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Klage habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Denn es fehle an der gemäß § 42 Abs. 2 VwGO erforderlichen
Keine Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2021
[Aktenzeichen: 3 K 577/21]
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Dokument-Nr. 31530
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