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Sozialgericht Aurich, Beschluss vom 24.02.2005
- S 15 AS 11/05 ER -
Arbeitslosengeld II-Bezieher müssen ihr Mittelklasseauto nicht verkaufen
Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II muss seinen Mittelklassewagen im Wert von ca. 10.000 EUR nicht verkaufen. Das hat das Sozialgericht Aurich entschieden.
Es handelte sich dabei um einen PKW der Marke Skoda Octavia (Erstzulassung 27.06.2003). Der Wagen wurde im Juni 2003 als Neufahrzeug für 17.100 EUR gekauft.
Das Gericht hielt das Fahrzeug für "angemessen". Es sei wenig sinnvoll, diesen Wagen gegen ein "geringwertiges, damit im Zweifel aber reparaturanfälligeres" Fahrzeug einzutauschen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2005
Quelle: ra-online
- Arbeitslosengeld II: PKW muss nicht veräußert werden
(Sozialgericht Detmold, Gerichtsbescheid vom 21.06.2005
[Aktenzeichen: S 4 AS 17/05]) - Höherwertige Mittelklassefahrzeuge sind bei ALG-II-Empfängern als Vermögen zu berücksichtigen
(Sozialgericht Aachen, Urteil vom 23.11.2005
[Aktenzeichen: S 9 AS 31/05])
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Dokument-Nr. 372
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