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Sozialgericht Berlin , Urteil vom 23.01.2013
- S 68 U 577/12 -
Armbruch während Raucherpause kein Arbeitsunfall
Beim Rauchen handelt es sich um eine Privatentscheidung des Rauchers, die keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat
Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Deshalb besteht bei einer Verletzung kein Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.
Dem vorzuliegenden Streitfall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die damals 46 jährige Klägerin aus Berlin-Neukölln arbeitete als Pflegehelferin in einem Berliner Seniorenheim. Im Januar 2012 ging sie wegen des im Gebäude geltenden Rauchverbots auf eine Zigarette vor die Tür. Auf dem Rückweg zu ihrem Arbeitsplatz stieß sie in der Eingangshalle mit dem Hausmeister zusammen. Dieser verlor einen Eimer Wasser, die Klägerin rutschte aus und brach sich den rechten Arm. Die Klägerin meinte, dass es sich um einen
Einlage einer Raucherpause hat keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit
Das Sozialgericht Berlin bestätigte die Auffassung der
Zwischen Nahrungsaufnahme und Rauchen muss unterschieden werden
Das Rauchen sei insbesondere nicht mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2013
Quelle: Sozialgericht Berlin/ra-online
- Hilfe im Unglücksfall: Rettung einer Kuh ist Arbeitsunfall
(Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2012
[Aktenzeichen: S 23 U 6/11]) - Amokfahrt in Blumenstand des Opfers ist nicht als "Arbeitsunfall" anzuerkennen
(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2012
[Aktenzeichen: L 2 U 71/11]) - Sturz vom Apfelbaum auf landwirtschaftlichem Grundstück der pflegebedürftigen Mutter ist als Arbeitsunfall anzuerkennen
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[Aktenzeichen: S 6 U 3875/11])
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Dokument-Nr. 15174
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