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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Raucherpause“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 03.05.2022
- 1 Sa 18/21 -
Hartnäckiger Verstoß gegen Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen rechtfertigt ordentliche Kündigung
Keine Notwendigkeit einer Abmahnung bei schwerem Vertrauensbruch und strafrechtlichem Verhalten
Verstößt ein Arbeitnehmer hartnäckig gegen die Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen und begeht dadurch einen erheblichen Arbeitszeitbetrug, so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung. Wegen der Schwere des Vertrauensbruchs und der strafrechtlichen Relevanz des Verhaltens ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Dies hat das Landesarbeitsgericht Thüringen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil eine in einem Jobcenter in Thüringen beschäftigte Arbeitnehmerin es unterließ ihre Raucherpausen abzustempeln, wurde ihr im Februar 2019 gekündigt. Allein im Januar 2019 wurden täglich bis zu sieben Raucherpausen als Arbeitszeit erfasst. Das Arbeitsgericht Suhl wies die von der Arbeitnehmerin erhobenen Kündigungsschutzklage ab. Die Kündigung sei seiner Auffassung nach als ordentliche Kündigung wirksam. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Arbeitnehmerin.Das Landesarbeitsgericht Thüringen bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgericht. Die Kündigung... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 05.11.2015
- 5 Sa 58/15 -
Kein Anspruch auf Bezahlung von Raucherpausen aufgrund betrieblicher Übung
Frühere Vergütung aufgrund fehlender Kenntnis des Arbeitgebers von Dauer und Häufigkeit der Raucherpausen unerheblich
Hat der Arbeitgeber bisher Raucherpausen bezahlt, so können die Mitarbeiter nicht davon ausgehen, dass diese Praxis weiter geführt wird, wenn der Arbeitgeber bisher keine Kenntnis von der Dauer und Häufigkeit der Raucherpausen hatte. Ein Anspruch auf Bezahlung aufgrund einer betrieblichen Übung besteht in diesem Fall nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Lagerarbeiter gegen seine Arbeitgeberin auf Bezahlung der Raucherpausen. Hintergrund dessen war, dass sich aufgrund einer im Januar 2013 in Kraft getretenen Betriebsvereinbarung die Mitarbeiter beim Entfernen vom Arbeitsplatz zum Rauchen nunmehr beim Zeiterfassungsgerät Ein- bzw. Ausstempeln müssen und es somit zu einem Lohnabzug im Falle einer... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.10.2015
- S 4 U 1189/15 -
Kein Arbeitsunfall bei Zusammenstoß mit Gabelstapler beim Gang zur Raucherpause
Einlegen einer Zigarettenpause ist privater Natur
Kommt es beim Gang zu einer Raucherpause zu einem Zusammenstoß mit einem Gabelstapler, so liegt kein Arbeitsunfall vor und es besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Denn das Einlegen einer Zigarettenpause ist dem privaten Bereich zuzuordnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Monteurin während ihrer Arbeitsschicht von einem Gabelstapler angefahren, wobei sie eine Quetschung des rechten Fußes erlitt. Zu dem Unfall kam es, weil die Monteurin 15 Minuten vor Beginn ihrer regulären Pause ihren Arbeitsplatz verließ und unaufmerksam den Fahrweg des Gabelstaplers betrat. In der Unfallsofortmeldung wurde angegeben, dass sich... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 05.08.2015
- 2 Sa 132/15 -
Kein Anspruch auf Vergütung von Raucherpausen aufgrund betrieblicher Übung
Arbeitnehmer dürfen nicht mit Bezahlung der Raucherpausen rechnen
Ein Arbeitnehmer darf nicht damit rechnen, dass sein Arbeitgeber weiterhin die Raucherpausen vergütet. Ein entsprechender Vergütungsanspruch kann nicht auf eine betriebliche Übung gestützt werden, wenn der Arbeitnehmer die genaue Häufigkeit und Dauer der Pausen nicht kennt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Betreib war es üblich, dass die Beschäftigten zum Rauchen ihren Arbeitsplatz verlassen, ohne sich am Zeiterfassungsgerät ein- bzw. auszustempeln. Aus diesem Grund erhielten die Beschäftigten für die Raucherpausen keinen Lohnabzug. Dies änderte sich hingegen mit Einführung einer Betriebsvereinbarung im Januar 2013. Nach dieser Vereinbarung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin , Urteil vom 23.01.2013
- S 68 U 577/12 -
Armbruch während Raucherpause kein Arbeitsunfall
Beim Rauchen handelt es sich um eine Privatentscheidung des Rauchers, die keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat
Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Deshalb besteht bei einer Verletzung kein Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor.
Dem vorzuliegenden Streitfall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die damals 46 jährige Klägerin aus Berlin-Neukölln arbeitete als Pflegehelferin in einem Berliner Seniorenheim. Im Januar 2012 ging sie wegen des im Gebäude geltenden Rauchverbots auf eine Zigarette vor die Tür. Auf dem Rückweg zu ihrem Arbeitsplatz stieß sie in der Eingangshalle mit dem Hausmeister zusammen. Dieser... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2010
- 10 Sa 562/09 -
Exzessive Raucherpausen eines Kettenrauchers: Keine Kündigung wegen Überschreitung der Pausenzeiten
Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers
Exzessive Raucherpausen sind kein Grund zur Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Allerdings darf der Arbeitgeber die Pausen von der bezahlten Arbeitszeit abziehen.
Ein 54jähriger Arbeitnehmer hatte gegen seine Kündigung geklagt. Der Mann hatte mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass er kurze Raucherpausen einlegen dürfe, ohne das Zeiterfassungsgerät zu bedienen, also ohne sich offiziell von seinem Arbeitsplatz abzumelden. Je nach Länge der täglichen Arbeitszeit - der Mann arbeitete in Gleitzeit - wurden pauschal einige Minuten Pause abgezogen.... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 14.09.2009
- 3 CA 1336/09 -
Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung
Auch ein kurzzeitiger Entzug der Arbeitsleistung stellt gravierende Vertragsverletzung dar
Wer trotz mehrfacher Abmahnung Raucherpausen nimmt, ohne vorher auszustempeln, kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Duisburg.
Die langjährig Beschäftigte war laut Gericht im Laufe des Kalenderjahres 2008 mehrfach abgemahnt worden, weil sie Raucherpausen genommen hatte, ohne vorher auszustempeln. Im Betrieb der Arbeitgeberin ist in zulässiger Weise verbindlich die Regelung getroffen worden, dass bei einer so genannten Raucherpause vorher auszustempeln ist. Im Frühjahr 2009 wurde festgestellt, dass die Klägerin... Lesen Sie mehr
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