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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 16.11.2009
- S 14 U 3/09 -
Kein Versicherungsschutz: Umweg zum Tanken gehört nicht zum direkten Arbeitsweg
Tankestellenbesuch ist unversichertem persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen
Unterbricht ein Arbeitnehmer den Heimweg von der Arbeit zum Tanken und erleidet dabei einen Unfall und Verletzungen, stellt dies keinen versicherten Arbeitsunfall dar. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der 47-jährige Kläger den Heimweg von der Arbeit mit seinem Motorrad verlassen, um zu tanken. Bevor er den direkten Weg wieder erreichte, stürzte er nach einer Vollbremsung und zog sich dabei verschiedene Verletzungen zu, weswegen er für die Dauer von 3 Monaten arbeitsunfähig war.
Unterbrechung steht in keinem sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit
Die beklagte Berufsgenossenschaft sah den Unfall nicht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2009
Quelle: ra-online, SG Detmold
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Dokument-Nr. 8856
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