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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 28.03.2011
- S 15 EG 29/10 -
SG Detmold: Pflegevater hat keinen Anspruch auf Elterngeld
Ungleichbehandlung von Dauerpflegekindern gegenüber leiblichen Kindern oder Adoptivkindern gerechtfertigt
Nimmt eine Familie ein Pflegekind bei sich auf, steht den Pflegeeltern kein Elterngeld nach dem Bundeselterngesetz zu. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.
Im zugrunde liegenden Fall entschloss sich der 40-jährige Kläger, für die Betreuung eines Pflegekindes eine berufliche Auszeit zu nehmen. Sein Antrag auf
Dauerpflegeverhältnis rechtfertigt keinen Bezug von Elterngeld
Das Sozialgericht Detmold entschied, dass
Einschränkungen für Pflegeeltern durch Erhalt regelmäßigen Pflegegeldes teilweise aufgewogen
Für die von dem Kläger gerügte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2011
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online
- Stichtagsregelung für Elterngeld ist verfassungsgemäß
(Bundessozialgericht, Urteil vom 23.01.2008
[Aktenzeichen: B 10 EG 3/07 R, B 10 EG 4/07 R, B 10 EG 5/07 R]) - Höhe des Elterngeldes von vorherigem Einkommen abhängig
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.07.2008
[Aktenzeichen: S 11 EG 28/07, S 11 EG 41/07])
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Dokument-Nr. 11390
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