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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 12.03.2019
- S 5 KR 258/16 -
Dialysepflicht begründet nicht zwingend Notwendigkeit einer stationären Behandlung
Auch möglicherweise erhöhtes Anästhesie-Risiko bei Operation einer weiteren Erkrankung rechtfertigt keine andere Beurteilung
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass eine Dialysepflicht nicht zwingend die Notwendigkeit einer stationären Behandlung begründet.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Klage eines Krankenhauses, in dem ein 72-jähriger dialysepflichtiger Versicherter stationär für drei Tage behandelt wurde. Die Aufnahme erfolgte zur operativen Entfernung eines Kirschnerdrahtes, der bei einer vorangegangenen Oberarmfraktur eingebracht worden war und sich gelockert hatte. Der Eingriff wurde am Tag nach der Aufnahme durchgeführt. Am Tag zuvor und am Tag danach erhielt der Versicherte im Krankenhaus die
Die beklagte
Stationäre Behandlungsbedürftigkeit des Versicherten ergab sich nicht allein aufgrund bestehender Begleiterkrankungen
Zu Recht, entschied das Sozialgericht Detmold. Denn der kodierte Prozedurenschlüssel für die Operation ist in dem Katalog zum ambulanten Operieren nach § 115 b SGB V in der Kategorie 1 als regelmäßig ambulant erbringbar gelistet. Die stationäre Behandlungsbedürftigkeit des Versicherten ergab sich entgegen der Auffassung der Klägerin nicht allein aufgrund der bestehenden Begleiterkrankungen. Der vom Gericht bestellte Gutachter fand in der Patientenakte keine konkreten Befunde, die die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2020
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28500
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