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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 26.10.2009
- S 18 VG 18/09 -
Tod nach Einbruchdiebstahl: Witwe erhält keine Opferentschädigung
Ohne tätlichen Angriff keine Opferentschädigung
Verstirbt ein Hauseigentümer nach einem Einbruch, bei dem kein unmittelbarer Kontakt mit dem Täter stattgefunden hat, an den Folgen eines Schlaganfalls, erhält die Witwe keine staatliche Opferentschädigung.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 61jährigen Witwe aus Bochum, deren Ehemann fünf Tage nach einem Einbruchdiebstahl einen
Behörde lehnte Opferentschädigung ab
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe lehnte den Antrag der Witwe auf
Sozialgericht: Voraussetzungen für Opferentschädigung nicht gegeben
Das Sozialgericht Dortmund begründete sein klageabweisendes Urteil damit, dass kein zur Entschädigung berechtigender
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2010
Quelle: ra-online, Sozialgericht Dortmund
- Keine Opferentschädigung für massive Verbrennungen nach vermeintlich tätlichem Angriff
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.08.2008
[Aktenzeichen: L 4 VG 16/07]) - Schockschaden der Tochter eines Mordopfers muss entschädigt werden
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2006
[Aktenzeichen: L8/5 VG 1328/01]) - Opferentschädigung für Vater nach gewaltsamen Tod des Sohnes
(Sozialgericht Dortmund, Entscheidung vom 02.05.2005
[Aktenzeichen: S 43 VG 170/04])
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Dokument-Nr. 9282
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