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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 16.05.2017
- S 19 AS 2534/15 -
Bei Langzeitarbeitslosen ist Schuldgeld von Trennungskindern von zuständigem Jobcenter am Hauptwohnort der Schüler zu zahlen
Hartz IV: Jobcenter streiten über Schulgeld für Trennungskinder
Das Schulgeld für Kinder von Langzeitarbeitslosen muss das Jobcenter zahlen, in dessen Bezirk die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies gilt auch dann, wenn sie sich zum Stichtag am Beginn des Schulhalbjahres bei dem umgangsberechtigten Elternteil im Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters aufhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall lebten die zwei
SG: Zuständiges Jobcenter am Wohnort der Mutter muss Schuldgeldzahlungen leisten
Auf die Klage der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2017
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
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Dokument-Nr. 24299
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