wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 23.11.2015
S 30 AS 3827/15 ER -

Ausschluss von Hartz IV-Leistungen für EU-Bürger bei gegebener Selbst­hilfe­möglichkeit verfassungsgemäß

Verfassungs­rechtliche Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums verlangt nur Beseitigung von Notlagen

Der Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger von der Grundsicherung für Arbeitsuchende in § 7 Abs. 1 SGB II ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund und lehnte die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für einen in Kreuztal lebenden slowakischen Bauarbeiter ab.

Das Sozialgericht Dortmund verwies in seiner Entscheidung darauf, dass das Jobcenter Siegen-Wittgenstein zu Recht unter Berufung auf den Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger die Zahlung von Arbeitslosengeld II verweigerte. Die verfassungsrechtliche Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums verlange nur die Beseitigung von Notlagen, die nicht durch eine "Hilfe zur Selbsthilfe" beseitigt werden könnten. Die vorrangige Selbsthilfemöglichkeit des Antragstellers bestehe darin, dass eine Rückreise in sein Heimatland durchgeführt werde. Der Antragsteller habe in der Slowakei die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch Arbeitsaufnahme oder das dortige Sozialsystem sicherzustellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2015
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21939 Dokument-Nr. 21939

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21939

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Holde Hilde schrieb am 10.12.2015

Hätte man innerhalb der EU nicht nur eine gemeinsame Währung, was meiner Meinung nach nicht hinreichend ist, für ein vereintes Europa, sondern auch einheitliche Gesetze, Löhne etc. hätten wir 99,99 % weniger Probleme. Und auch dieses Thema hier müsste erst gar nicht verhandelt werden. Selbstverständlich hätte der Mann dann Anrecht auf Grundsicherung, wie überall innerhalb der EU.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?