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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 10.10.2016
- S 31 AL 84/16 -
Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Beschäftigungsverhältnis möglich
Für Arbeitslosigkeit genügt faktische Beschäftigungslosigkeit
Meldet sich eine Beschäftigte arbeitslos, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem Arbeitsplatz tätig zu sein, kann sie Arbeitslosengeld beanspruchen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.
Im zugrunde liegenden Fall meldete sich eine Justizbeschäftigte bei der
Arbeitsagentur verneint Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Arbeitsagentur lehnte die Gewährung von
SG Dortmund bejaht Anspruch auf Arbeitslosengeld
Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die Arbeitsagentur zur Zahlung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2016
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
- Arbeitnehmer hat trotz Kündigung grundsätzlich einen Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2013
[Aktenzeichen: 18 SaGa 175/13]) - Erzieherin wehrt sich erfolgreich gegen eine Versetzung in anderen Tätigkeitsbereich
(Arbeitsgericht Lüneburg, Urteil vom 11.10.2012
[Aktenzeichen: 4 Ca 239/12])
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Dokument-Nr. 23396
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