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Sozialgericht Dortmund, Gerichtsbescheid vom 01.12.2005
- S 34 R 153/05 -
Rentenversicherung darf Übergewichtige nicht von medizinischer Rehabilitation ausschließen
Arbeitnehmer mit massiver Adipositas können sich mit Erfolg gegen Bescheide der Deutschen Rentenversicherung wehren, in denen eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in einer Kurklinik von einer vorherigen Gewichtsabnahme abhängig gemacht wird.
Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund im Falle eines 36-jährigen Busfahrers aus Gevelsberg. Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen verweigerte ihm trotz erheblichem Übergewicht (ca. 150 kg) mit zunehmender Unbeweglichkeit und weiteren Gesundheitsstörungen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Behörde hielt eine Kurbewilligung für unwirtschaftlich, weil die Reduzierung des für die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit ursächlichen Übergewichts im Rahmen einer ambulanten Behandlung und Beratung durchgeführt werden könne.
Der hiergegen erhobenen Klage des Busfahrers gab das Sozialgericht Dortmund statt. Der Kläger habe bereits ohne bleibenden Erfolg im Rahmen der hausärztlichen Behandlung und durch Teilnahme an dem Programm der Weight Watchers eine Gewichtsabnahme versucht. Seine Erwerbsfähigkeit als Busfahrer sei erheblich gefährdet. Die Behandlung in einer Spezialklinik für Essgestörte sei auch hinreichend erfolgversprechend, weil der Kläger in einer stationären Rehabilitationsmaßnahme wesentlich intensiveren ärztlichen und psychotherapeutischen Einflussnahmen unterliege, als dies durch ambulante Hilfestellungen möglich sei. Im übrigen sei es für die Versichertengemeinschaft erheblich kostenaufwendiger, wenn sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers in einer rentenberechtigenden Erwerbsminderung niederschlügen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2005
Quelle: ra-onlien, SG Dortmund
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Dokument-Nr. 1406
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