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Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 11.01.2010
- S 39 P 279/09 ER -
SG Dortmund: Transparenzbericht über Pflegeheim darf veröffentlicht werden
Unangemeldete Durchführung einer Qualitätsprüfung entspricht gesetzlichen Vorgaben
Ein Pflegeheimträger kann nicht per einstweiliger Anordnung die Veröffentlichung eines Transparenzberichts über das Pflegeheim verhindern. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein
Fehler bei schlechtem Prüfungsergebnis nicht erkennbar
Das Sozialgericht Dortmund hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2010
Quelle: ra-online, SG Dortmund
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Dokument-Nr. 9083
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