Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.01.2016
- S 8 KR 435/14 -
Krankenkasse muss nach zu spät erfolgter Entscheidung über Leistungsantrag Kosten für Cannabisblüten zur Schmerztherapie übernehmen
Entscheidung über den Leistungsantrag eines Versicherten muss innerhalb der gesetzlichen 5-Wochenfrist fallen
Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für Cannabisblüten zur Schmerztherapie zu tragen, wenn sie über einen entsprechenden Leistungsantrag des Versicherten verspätet entscheiden. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Versicherte der Barmer GEK aus Witten leidet seit einem Unfall an schweren chronischen Schmerzzuständen und verfügt über eine betäubungsmittelrechtliche Sondergenehmigung zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten verfügt. Die
Gericht verurteilt Krankenkasse zur Kostenübernahme
Auf die Klage des Versicherten verurteilte das Sozialgericht Dortmund die Barmer GEK, die Kosten für die monatliche Versorgung des Klägers mit 56g Cannabisblüten entsprechend der Verordnung des behandelnden Arztes zu tragen. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Barmer GEK die gesetzliche 5-Wochenfrist des § 13 Abs. 3a SGB V zur Entscheidung über den Leistungsantrag des Klägers nicht eingehalten und ihn nicht über die Gründe hierfür rechtzeitig schriftlich informiert habe. Damit trete eine Genehmigungsfiktion ein, unabhängig davon, ob die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2016
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
- Chronische Schmerzerkrankung: Krankenkasse muss Kosten für Cannabis-Extrakt-Tropfen im Einzelfall vorläufig übernehmen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2015
[Aktenzeichen: L 4 KR 276/15 B ER]) - Krankenkasse muss Kosten für Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten nicht übernehmen
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2015
[Aktenzeichen: L 4 KR 3786/13]) - Vom Versicherten beantragte Hautstraffungs-OP gilt bei nicht rechtzeitiger Entscheidung der Krankenkasse als genehmigt
(Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 11.03.2015
[Aktenzeichen: S 11 KR 2425/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22174
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22174
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.