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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 13.06.2005
- S 19 RA 1361/04 -
Ausbleiben der Rentenanpassung 2004 nicht verfassungswidrig
Musterklage gegen Rentennullrunde 2004 geht nun vor das Bundessozialgericht
Der Ausfall der
Wenn der Gesetzgeber die jährlich zum 1. Juli vorgesehene
Zum einen wendet er sich dagegen, dass die Rentenerhöhung zum 01.07.2004 ausgefallen ist. Zum anderen bezieht sich die Klage auf den Pflegeversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit 01.04.2004 müssen die Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung tragen. Zuvor hatte der Rentenversicherungsträger die Hälfte des Beitrages übernommen. Das 2. SGB-VI-Änderungsgesetz vom 27.12.2003 ist in beiden Punkten verfassungskonform. Dr. Hans von Egidy, Vorsitzender der 19. Kammer: „Der Gesetzgeber kann die Rentner durch zusätzliche Beiträge belasten und von der
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Im Januar 2005 hat bereits des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die Aussetzung der
siehe auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.01.2005: Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion, Pressemitteilung des SG Dresden
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Dokument-Nr. 588
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