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Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 18.02.2009
- S 30 EG 1/09 ER -
Gründungszuschuss für Existenzgründer wird auf Elterngeld angerechnet
Gründungszuschuss dient dem Lebensunterhalt
Eine Mutter, die in der Elternzeit von der Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss für Existenzgründer erhält, muss sich dieses Geld auf das Elterngeld anrechnen lassen. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Die 29 Jahre alte Antragstellerin aus Dresden war zunächst in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt und verdiente rund 2.000 € netto. Nach der Geburt ihrer Tochter am 28.03.2008 erhielt sie
Richter: Gründungszuschuss dient dem Lebensunterhalt
Das Sozialgericht wies den Antrag ab. Der Gründungszuschuss dient auch dem Zweck, den Lebensunterhalt in der schwierigen Phase der Existenzgründung abzusichern. Das hat der Gesetzgeber selbst so festgelegt. Damit muss sich die Antragstellerin den Gründungszuschuss auf das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dresden vom 19.02.2009
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Dokument-Nr. 7475
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