Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 09.10.2015
- S 47 KR 105/13 -
Krankenkasse darf tägliche Trinkmenge eines Querschnittsgelähmten nicht reglementieren
Menschenwürde verbietet Bewertung der Trinkmengen nach Durchschnittswerten
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass es der gesetzlichen Krankenkasse nicht zusteht, bei der Gewährung von Kathetern und Bettbeuteln das individuelle Trinkbedürfnis zu reglementieren.
Der 39 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls verlor bei einem Motorradunfall eine Niere und ist seitdem
Krankenkasse muss Versorgung mit weiteren Kathetern und Bettbeuteln sicherstellen
Das Sozialgericht Dresden gab der Klage nach Einholung von medizinischen Unterlagen überwiegend statt. Die Menschenwürde verbiete es, hinsichtlich des individuellen Trinkbedürfnisses von Durchschnittswerten auszugehen. Der erhöhte Katheter- und Bettbeutelverbrauch beruhe zudem auf dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis des Klägers. Auch diesbezüglich sei die Krankenversicherung nicht berechtigt, den Kläger zu reglementieren. Das Sozialgericht verurteilte die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2016
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online
- Krankenkasse muss bei Jugendlichen transportable Sauerstoffflaschen zur Mobilitätserhaltung zur Verfügung stellen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.12.2014
[Aktenzeichen: L 4 KR 485/14]) - Versicherte hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Silikonprothese bei fehlendem Endglied des Zeigefingers durch die Krankenkasse
(Bundessozialgericht, Urteil vom 30.09.2015
[Aktenzeichen: B 3 KR 14/14 R])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22327
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22327
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.