Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2017
- S 27 KR 717/16 -
Kostenübernahme bei Tattoo-Entfernung durch Krankenkasse
In Ausnahmefällen muss gesetzliche Krankenkasse Kosten übernehmen
Die Klage auf Kostenübernahme für die Entfernung einer Tätowierung hat dann Erfolg, wenn die Entfernung der Krankenbehandlung dient. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.
Im vorliegenden Fall war die Klägerin Opfer eines als "die heiligen Zwei" bekannten Täterduos und wurde von diesen zur Prostitution gezwungen. Während dieser Zeit wurde der Klägerin unter dem Vorwand der Verbundenheit zu den Tätern am Hals eine
SG: Anspruch auf Kostenübernahme wegen Krankenbehandlung
Das Sozialgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Es handele sich bei der
Heilungsprognose ohne Tattoo-Entfernung schlechter
Schon bei flüchtiger Betrachtung falle die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2017
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24544
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24544
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.