Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2023
- S 6 U 284/20 -
Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall
Tätigkeit stellt keine sogenannte "Wie-Beschäftigung" dar
Wer enge Verwandte bei Renovierungsarbeiten unterstützt, steht im Fall eines Unfalls nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte seinem Schwiegersohn bei Renovierungsarbeiten in dessen Haus, in welchem dieser gemeinsam mit seiner Ehefrau (der Tochter des Klägers) und dem gemeinsamen Sohn wohnte, geholfen. Im Zuge dieser Renovierungsarbeiten erlitt der Kläger einen Unfall, in dessen Folge er sich erhebliche Verletzungen zuzog. Gegenüber der beklagten Berufsgenossenschaft begehrte der Kläger sodann die Anerkennung dieses Unfalls als
Zum Unfall führende Tätigkeit durch verwandtschaftliches Verhältnis geprägt
Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen. Ein
Als familiäre Gefälligkeit anzusehen
Erleide - wie vorliegend - jemand bei der Ausübung von Renovierungsarbeiten im Hause des Schwiegersohns in welchem auch die eigene Tochter und das Enkelkind leben - einen Unfall, so handele es sich, so die Kammer in der Urteilsbegründung, lediglich um eine familiäre Gefälligkeit, welche nicht wie eine Beschäftigung zu werten sei. Zudem stünden gemäß § 1618 a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Eltern und Kinder in einem besonderen Pflichtverhältnis zueinander.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2024
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33891
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33891
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.