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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2019
- S 8 KR 1441/15 -
Schwerhöriger hat Anspruch auf Bluetooth-Hörgeräte-Zubehör für Mobilfunktelefonie
Hörgerät dient unmittelbarem Behinderungsausgleich
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Schwerhöriger gegen seine Krankenkasse einen Anspruch auf ein Bluetooth-Hörgeräte-Zubehör für Mobilfunktelefonie hat.
Der 68-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls ist aufgrund einer mit an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit auf die Nutzung eines Hörgerätes angewiesen. Im Jahr 2014 beantragte er die Versorgung mit einem neuen
Zubehörteil führt aufgrund relativ günstigen Preises nicht zu unverhältnismäßigen Kosten
Das Sozialgericht Düsseldorf urteilte zu Gunsten des Klägers. Der Kläger habe einen Anspruch auf Versorgung mit dem Hörverstärker. Der beauftragte Sachverständige habe eine deutliche Hörverbesserung bei Mobiltelefonie durch die zusätzliche Schnittstelle mit dem Hörverstärker festgestellt. Auf die Frage, ob die Mobilfunktelefonie inzwischen als Grundbedürfnis anzusehen sei, komme es nicht an. Denn Hörgeräte würden dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienen. Dies führe hier auch nicht zu unverhältnismäßigen Kosten, weil das Zubehörteil relativ günstig sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2020
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
- Krankenkasse muss Kosten für digitale Hörgeräte bei gleichem Ergebnis mit Kassengerät nicht erstatten
(Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 19.05.2016
[Aktenzeichen: S 16 KR 2563/12]) - Krankenkasse muss Kosten für hochwertige Hörgeräteversorgung tragen
(Sozialgericht Detmold, Urteil vom 05.10.2011
[Aktenzeichen: S 5 KR 97/08])
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Dokument-Nr. 29172
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