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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 23.02.2016
- S 22 AS 1015/14 -
Partner eines Leistungsberechtigten ist gegenüber dem Jobcenter nicht zur Auskunft über Einkommensverhältnisse verpflichtet
Formblätter des Jobcenters richten sich ausschließlich an Personen mit eigenem Anspruch auf SGB II-Leistungen
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, der Partner einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dem Jobcenter gegenüber nicht verpflichtet, Vordrucke auszufüllen, die sich lediglich an solche Personen richten, die selbst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beanspruchen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens und die zu diesem Zeitpunkt bei dem Beklagten im Leistungsbezug stehende Frau bildeten nach Ansicht des Jobcenters eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft. Das Jobcenter verlangte mehrfach schriftlich, zuletzt im Bescheidwege vom Kläger die Vorlage von Einkommensnachweisen sowie mehrerer auszufüllender Formblätter, um seine Einkommensverhältnisse zu überprüfen. Die Formblätter richteten sich ausschließlich an Personen, die ihrerseits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II begehren. Der Widerspruch, den der Kläger darauf stützte, dass er niemals Leistungen bezogen oder beantragt habe, blieb ohne Erfolg.
Aufforderung des Jobcenters fehlt es an Rechtsgrundlage
Das Sozialgericht Gießen gab dem Kläger Recht. Nach Auffassung des Gerichts ist maßgebend, dass sich die übermittelten Formblätter, wie sich aus den jeweiligen Fragestellungen und aus den Unterschriftsleisten ("Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller") ergibt, lediglich an Personen richtet, die selbst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beanspruchen. Der Kläger sei aber nicht Antragsteller und daher auch nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Gegen seinen Willen könne er selbst dann nicht zum Antragsteller gemacht werden, wenn er Inhaber eines Anspruchs wäre. Der Aufforderung an den Kläger, der selbst die Bewilligung von Leistungen nicht anstrebte, fehlte e
damit an der Rechtsgrundlage.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2016
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
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Dokument-Nr. 22484
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