Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 09.07.2013
- S 22 AS 866/11 WA -
Hartz IV: Krankhaftes Untergewicht kann zu Mehrbedarf führen
Sozialgericht Gießen verurteilt Jobcenter zu Zahlung höherer Leistungen
Das Sozialgericht Gießen hat das Jobcenter Wetterau dazu verurteilt, einem stark untergewichtigen Mann aus einer Gemeinde in der Wetterau zusätzlich zu der Hartz IV-Regelleistung einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zu zahlen.
Der 56 jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls wog bei einer Körpergröße von 184 cm noch 55 kg. Nach einem Attest seines Hausarztes litt er an einer "pulmonalen Kachexie" - hierbei handelt es sich um eine schwere Form der Abmagerung, die sich auf die Lungenleistung auswirkt. Er musste daher eine besonders kalorienreiche Kost zu sich nehmen.
Jobcenter verneint Vorliegen einer Erkrankung und verweigert Gewährung eines Mehrbedarfs
Das
Sozialgericht bejaht Notwendigkeit einer besonderen Ernährung
Das Sozialgericht Gießen ging demgegenüber davon aus, dass der Kläger eine besondere Ernährung benötigt, um ein Fortschreiten der
Das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2013
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit/ra-online
- ALG II-Empfänger kann im Einzelfall erhöhten Mehrbedarf für Krankenkost verlangen
(Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 02.11.2005
[Aktenzeichen: S 34 AS 999/05 ER]) - Jobcenter gewährt keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz
(Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 22.09.2011
[Aktenzeichen: S 3 AS 1942/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16774
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16774
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.