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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2015
- S 1 SO 4269/14 -
Kosten für behinderungsgerechten Umbau eines Fahrzeugs und Erwerb der Fahrerlaubnis müssen bei ausreichendem Vermögen des Ehepartners selbst getragen werden
Vermögensverwertung stellt für Eheleute keine sozialhilferechtliche Härte dar
Die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis und den behinderungsgerechten Umbau eines Pkw müssen bei ausreichendem Vermögen des Ehepartners nicht aus Mitteln der Eingliederungshilfe erstattet werden.
Die 1983 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls leidet u.a. an einer angeborenen Fehlbildung der Wirbelsäule und des Rückenmarks mit partieller Lähmung der Beine und an einer Harn- und Stuhlinkontinenz. Sie ist als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der
Klägerin aufgrund des Vermögen des Ehemannes nicht hilfebedürftig
Der Beklagte lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die Klägerin nicht hilfebedürftig sei, weil ihr Ehemann über vorrangig einzusetzendes
SG: Vermögenseinsatz im vorliegenden Fall zumutbar
Widerspruch und die nachfolgend zum Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage hatten keinen Erfolg. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2015
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 21480
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