Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 27.03.2018
- S 1 U 3506/17 -
Beim Gehen erlittene Knieprellung kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden
Versicherter hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Verletzungen durch Eigenbewegungen ohne Fehlgängigkeit
Kommt es bei einem Versicherten "beim Gehen" zu einer Knieprellung stellt dies eine willentlich herbeigeführte und von ihm kontrollierte Verletzung durch eine Eigenbewegung ohne Fehlgängigkeit dar, die nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Zwischen den Beteiligten des zugrunde liegenden Fall war umstritten, ob der als Kfz-Mechaniker beschäftigte Kläger einen
SG verneint Vorliegen eines Arbeitsunfalls
Die daraufhin beim Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Zwar habe der Kläger am 11. September 2015 während der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit als Kfz-Mechaniker dem Grunde nach unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden. Er habe an diesem Tag aber keinen
Aussteigen aus dem LKW und anschließendes Gehen waren vom Kläger gesteuerte Eigenbewegungen
Gemessen daran habe der Kläger am 11. September 2015 keinen Unfall erlitten, weil sich sowohl beim Aussteigen aus dem LKW als auch dem anschließenden Zurücklegen der Gehstrecke kein Vorgang ereignet habe, durch dessen Ablauf zeitlich begrenzt von außen auf seinen Körper eingewirkt worden sei. Denn das Aussteigen aus dem LKW wie auch das anschließende Gehen seien vom Willen des Klägers getragene und gesteuerte Eigenbewegungen gewesen, ohne dass dabei eine plötzliche Ablenkung, eine Fehlgängigkeit oder sonstige überraschende Momente aufgetreten seien. Der Hergang habe - abgesehen vom Auftreten von Schmerzen am rechten Kniegelenk - kein Überraschungsmoment aufgewiesen. Dem entsprechend der Durchgangsarzt bei der Erstuntersuchung auch keine äußeren oder sonstigen Verletzungszeichen erhoben.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2018
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Unfall auf dem Weg vom Arzt zum Betrieb ist kein Arbeitsunfall
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.02.2018
[Aktenzeichen: S 36 U 131/17]) - Für Anerkennung einer Kniegelenksarthrose als Berufskrankheit muss Kniegelenkserskrankung primärer Grund für Gonarthrose sein
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2016
[Aktenzeichen: S 1 U 2600/15])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25822
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung25822
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.