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Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 30.07.2018
- S 11 R 4137/17 -
Zeiten der Beschäftigung während Strafhaft sind nicht als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuerkennen
Arbeiten im Rahmen der Strafhaft stellen kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis dar
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Zeiten der Beschäftigung während einer Strafhaft nicht als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden können.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrt die Berücksichtigung der Zeiten der
Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung und Arbeitsförderung setzt freien wirtschaftlichen Austausch von Arbeit und Lohn voraus
Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Sozialgericht Karlsruhe keinen Erfolg. Während der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2018
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 26556
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