Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 25.02.2010
Kein Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Arbeitswegs für Privatgespräch
Gesetzliche Unfallversicherung besteht ausschließlich für Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges
Die Unterbrechung des Arbeitswegs für eine nicht nur ganz kurzfristige private Unterhaltung stellt keinen Arbeitsunfall dar. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Der 27 jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls wurde im August 2008 aufgrund eines Fehlers beim Rückwärtsfahren durch einen Lkw zwischen Lkw und Firmengebäude eingequetscht. Er erlitt ein Polytrauma mit Thoraxtrauma. Zum Zeitpunkt des Unfallereignisses hatte der Kläger den Weg hin zu seinem Arbeitgeber unterbrochen, die öffentliche Straße verlassen und auf dem Firmengelände M. angelehnt an ein Gebäude gestanden, wo er sich mit einem früheren Arbeitskollegen über einem Zeitraum von mehreren Minuten privat unterhielt. Die
Ausnahmen bestehen nur für private Verrichtung, die sich „ganz nebenher“ erledigen lassen
Das Sozialgericht hat die gegen den Ablehnungsbescheid gerichtete Klage abgewiesen. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2010
Quelle: ra-online, Sozialgericht Karlruhe
- Arbeitsunfall: Auch der Weg zum Mittagessen mit der Freundin steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.08.2009
[Aktenzeichen: L 2 U 105/09]) - Kein Versicherungsschutz auf Umwegen - auch nicht beim Tanken
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.05.2008
[Aktenzeichen: L 3 U 195/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10033
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung10033
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.