wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 18.05.2006
S 11 KG 14/05 -

Rentner hat kein Anrecht auf Kinderzuschlag

Ein Rentner, der Erwerbsminderungsrente bezieht, hat keinen Anspruch auf Gewährung des Kinderzuschlages nach § 6 a BKGG.

Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) ist ein Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG eingeführt worden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Kinderzuschlag verhindern, dass Familien allein wegen der Unterhaltsleistung für ihre Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Damit wird durch diese Leistung für Familien ein Anreiz geschaffen, auch ein geringes Arbeitseinkommen zu erzielen, weil sich die Arbeitsaufnahme oder die Fortführung einer Erwerbstätigkeit lohnt.

Bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hatte der Kläger, der ebenso wie seine Ehefrau eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, für seine drei minderjährigen Kinder die Zahlung eines Kinderzuschlages beantragt. Die Familienkasse lehnte eine Zahlung ab. Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg.

Das Sozialgericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der Kinderzuschlag nur erwerbstätigen Personen zusteht, die durch ihr Erwerbseinkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den ihrer Kinder sicherstellen können. Die Begrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises in § 6 a BKGG verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Der Ausschluss von Rentnern stellt keine willkürliche Ungleichbehandlung dar, denn der Gesetzgeber durfte die sozialpolitisch erwünschte Aufnahme oder Fortführung einer Erwerbstätigkeit für Geringverdiener besonders fördern.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Koblenz vom 08.06.06

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Erwerbsminderungsrente | Hartz IV | ALG II | Kinderzuschlag | Rentenleistung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2502 Dokument-Nr. 2502

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2502

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?