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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 07.04.2016
- S 10 AS 330/14 -
Bei wahrscheinlichem Anspruch auf Altersrente muss Betreuer rechtzeitig Rentenantrag für Betreute stellen
SG Mainz zur Verantwortung eines Betreuers
Besteht bei einer betreuten Person altersbedingt die naheliegende Möglichkeit des Bezugs einer Altersrente, muss der zuständige Betreuer rechtzeitig einen entsprechenden Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Und zwar auch dann, wenn er zunächst Schwierigkeiten hat, schriftlich und auch persönlich mit der Betreuten in Kontakt zu treten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.
Die Klägerin hatte seit dem 1. Juni 2011 die Möglichkeit eine
Rentenversicherung bewilligt Rente erst ab Januar 2014
Im Januar 2014 beantragte der
Betreuer hätte Frage einer möglichen Altersrente fristgerecht nachgehen können
Das Sozialgericht Mainz, an das sich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2016
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 22732
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