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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 03.11.2015
- S 14 KR 458/12 -
Krankenkasse muss Kosten für Auffrischungskurs einer Funktionsgymnastiktheapie übernehmen
Funktionstraining ist zur Vermeidung von Anwendungsfehlern und Vermittlung neuer medizinischer Erkenntnisse von Krankenkasse zu bewilligen
Chronisch kranke und behinderte Menschen, die über einen Funktionsgymnastikkurs auf Kosten der Krankenkasse dauerhaft medizinisch notwendige Übungen erlernt haben, haben nach einer gewissen Zeit Anspruch auf einen Auffrischungskurs. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Im zugrunde liegenden Streitfall bewilligte die beklagte
Selbstverantwortung bei Ausführung der Übungen hat Grenzen
Das Sozialgericht Mainz gab der Klage teilweise statt. Die Richter verurteilten die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2016
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
- Kosten für Rhythmische Massage werden nicht von der Krankenkasse übernommen
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.11.2011
[Aktenzeichen: L 8 KR 93/10]) - Landesbeamter hat nur Anspruch auf Beihilfe für maximal 25 Krankengymnastik-Behandlungseinheiten an Geräten
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 20.11.2008
[Aktenzeichen: 6 K 949/08.NW])
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Dokument-Nr. 22262
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