Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht München, Urteil vom 22.03.2024
- S 1 U 5015/23 -
Borreliose als Berufskrankheit bei einem Landwirt auf dem Altenteil
Nebenberuf schließt Borreliose als Berufskrankheit nicht aus
Borreliose kann auch bei einem Nebenerwerbslandwirt oder einem Altenteiler als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Sozialgericht München in einem Grundsatzurteil entschieden.
Der Kläger des Verfahrens hilft als Rentner regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes insbesondere bei der Heuernte sowie bei Wald- und Holzarbeiten mit. Dabei kommt es häufig zu Zeckenbissen. Beim Kläger war im Sommer 2022 eine akute Neuro-Borreliose festgestellt worden. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat die Anerkennung als
Borrelieninfektion auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen
Der Kläger hat gegen diese Ablehnung das Sozialgericht München angerufen, das der Klage stattgegeben hat. Nach Auffassung des SG erhöht auch die im für eine Infektion maßgeblichen Zeitraum an nur wenigen Tagen ausgeübte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2024
Quelle: Sozialgericht München, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33947
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33947
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.