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Sozialgericht Speyer, Urteil vom 23.02.2016
- S 15 AS 857/15 -
Hartz IV: Kinder haben Anspruch auf Bezahlung der Ferienfreizeit des Schülerhortes
Auch Freizeitveranstaltung des Schülerhorts stellt Bedarf für Bildung dar
Das Sozialgericht Speyer hat entschieden, dass die Stadt Landau zwei Grundschülern, die zusammen mit ihrer Mutter Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") beziehen, zu Unrecht die Kostenübernahme einer Freizeitmaßnahme ihres Schülerhortes versagt hat.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens besuchten beide eine Grundschule mit angeschlossenem Schülerhort. Der Hort veranstaltete in den Osterferien eine 4-tägige Freizeit mit Übernachtung in einer Waldwerkstatt. Für die Teilnahme beantragen die Kläger, vertreten durch ihre Mutter, jeweils einen Beitrag von 55 Euro bei der Beklagten. Diese lehnte die
Stadt muss Kosten für Ferienfreizeit übernehmen
Das Sozialgericht Speyer gab der dagegen gerichteten Klage statt und verurteilte die Stadt Landau, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2016
Quelle: Sozialgericht Speyer/ra-online
- SG Berlin: Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst bezahlen
(Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 14.04.2010
[Aktenzeichen: S 39 AS 9775/10 ER]) - Hartz IV: Jobcenter muss Kosten für Skiausrüstung eines Schülers für eine Klassenfahrt nicht übernehmen
(Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 13.01.2015
[Aktenzeichen: S 191 AS 115/15 ER])
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Dokument-Nr. 22299
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