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Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.06.2012
- S 18 AS 2968/12 ER -
Trotz zu hoher Heizkosten: Jobcenter muss tatsächlich entstandene Kosten übernehmen
Heizkostenermittlung mit Heizspiegel für zentral mit Erdgas beheizten Wohnraum als Grundlage für Wohnung mit Gaseinzelöfen und Stromradiatoren unwirksam
Sind sowohl im Heizspiegel einer Stadt als auch im bundesweiten Heizspiegel nur Daten über zentral mit Erdgas beheizte Wohnraum berücksichtigt, stellen diese Heizspiegel keine ausreichende Grundelage für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten für die Beheizung einer Wohnung mit Gaseinzelöfen und Stromradiatoren dar. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart und verpflichtete ein Jobcenter im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig zur Übernahme der Heizkosten eines Leistungsempfängers.
In dem zugrunde liegenden Fall lebt der Antragsteller in einer etwa 70 qm großen Drei-Zimmer-Wohnung, die durch Gaseinzelöfen und elektrische Radiatoren beheizt wird. Wegen sehr hoher Energiekosten war der Antragsteller in vorangegangenen Bewilligungszeiträumen zur Senkung der
Festlegung der angemessenen Kosten nicht durch Heizspiegel möglich
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 14062
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