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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 10.03.2014
- S 19 KR 2728/11 -
Fortlaufender Bezug von Krankengeld: Neubescheinigung der Arbeitsunfähigkeit muss rechtzeitig vorgelegt werden
Versicherter muss zur Vermeidung von Lücken Weiterbescheinigung rechtzeitig vor Ablauf der bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung veranlassen
Versicherte müssen für den fortlaufenden Bezug von Krankengeld die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig vor Ablauf des Arbeitsunfähigkeitszeitraumes durch einen Arzt bescheinigen lassen. Dies gilt auch dann, wenn das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf einen Freitag fällt und der Versicherte erst am Montag seinen Arzt zur Fortbescheinigung der Arbeitsunfähigkeit aufsucht. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war nach einer
Rechtzeitiges Kümmern um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor Ablauf der bisherigen Attestierung ist Aufgabe des Versicherten
Die hiergegen gerichtete Klage blieb vor dem Sozialgericht Stuttgart ohne Erfolg, da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die rechtzeitige Feststellung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2014
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "bis auf weiteres" wird durch handschriftlich vermerkten nächsten Untersuchungstermin nicht begrenzt
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.12.2011
[Aktenzeichen: L 5 KR 309/11 B]) - Krankengeld trotz verspäteter Meldung
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.08.2004
[Aktenzeichen: L 16 KR 324/03])
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Dokument-Nr. 18806
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