Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 01.04.2015
- S 2 AS 790/15 -
Kürzung von Hartz IV-Leistungen wegen eines verpassten Termins beim Jobcenter zulässig
Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit kein Grund für Fernbleiben vom Termin
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Ausübung eines Ehrenamtes einen Bezieher von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht davon entbindet, einen Meldetermin beim Jobcenter wahrzunehmen.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die seit einiger Zeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (sogenanntes Arbeitslosengeld II) bezieht, wandte sich in dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes u.a. gegen einen sogenannten Sanktionsbescheid. Sie war vom Antragsgegner schriftlich aufgefordert worden, zu einem persönlichen Gespräch zu erscheinen, damit man mit ihr ihre berufliche Situation besprechen könne. Zu diesem Termin ist die Antragstellerin trotz Belehrung über die Rechtsfolgen unentschuldigt nicht erschienen. Sie trug im Rahmen der Anhörung vor, dass sie ehrenamtlich tätig sei und die Einladung deshalb übersehen habe. Diese Entschuldigung akzeptierte der Antragsgegner nicht und senkte die Regelleistung der Antragstellerin für die Dauer von drei Monaten um 10 % ab.
Bezieherin von Hartz IV-Leistungen ist jederzeit zur Mitwirkung an Beseitigung der Hilfebedürftigkeit verpflichtet
Das Sozialgericht Stuttgart wies den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab. Dass die Antragstellerin den Termin aufgrund ihres Ehrenamtes
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2015
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- 3-monatige Kürzung von Hartz IV um 10 % wegen Versäumnis eines Termins zulässig und nicht verfassungswidrig
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.12.2013
[Aktenzeichen: L 13 AS 161/12]) - Hartz IV: Vergessener Termin beim Jobcenter muss nicht Leistungskürzung zur Folge haben
(Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 06.10.2011
[Aktenzeichen: S 21 AS 2853/11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21458
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21458
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.