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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.06.2016
- S 4 R 6735/13 -
Rentenversicherungsträger darf nach Tod der Versicherten überzahlte Altersrente zurückfordern
Überzahlte Rente darf auch vom mittelbaren Empfänger der Geldleistung zurückgefordert werden
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Rentenversicherungsträger die wegen Todes der Versicherten überzahlte Altersrente auch vom mittelbaren Empfänger der Geldleistung zurückfordern darf.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt von der Klägerin die Rückerstattung von über den Sterbemonat der rentenberechtigten Versicherten hinaus gezahlten Geldleistungen. Der bevollmächtigte Sohn der Verstorbenen hatte nach deren
Anmeldung von Rückerstattungsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger berechtigt
Das Sozialgericht Stuttgart verwies in seiner Entscheidung darauf, dass das Rentenversicherungsrechts für die Konstellation des vorliegenden Falls einen speziellen Erstattungsanspruch für zu Unrecht gezahlte Geldleistungen vorsieht, die für den Zeitraum nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 23200
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