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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 27.01.2011
- S 5 AL 3455/10 -
Arbeitslosmeldung darf nicht nachträglich fingiert werden
Leistungsbezieher hat Pflicht zur Arbeitslosmeldung und Mitteilung über Verfügbarkeit für Vermittlungsmaßnahmen bei Arbeitsagentur
Ein Arbeitsloser muss seine Arbeitslosmeldung und die Verfügbarkeit für Vermittlungsmaßnahmen unverzüglich bei der Arbeitsagentur anzeigen. Er kann zur Begründung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld diese nicht nachträglich fingieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war aus seinem Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung ausgeschieden. Da er zunächst sein Haus renovierte, meldete er sich erst 1 ½ Jahre später
Mögliche Falschberatung durch Arbeitsagentur nicht entscheidend
Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Dabei könne offen bleiben, ob tatsächlich eine Falschberatung durch die Arbeitsagentur vorgelegen habe. Denn jedenfalls habe die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Das Wochenende verkürzt nicht die Meldefristen bei der Arbeitsagentur
(Sozialgericht Dresden, Urteil vom 01.04.2008
[Aktenzeichen: S 34 AL 769/07]) - Aufschub einer Arbeitslosmeldung auf einen späteren Zeitpunkt ist rechtens
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.09.2007
[Aktenzeichen: L 7/10 AL 185/04 ])
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Dokument-Nr. 13873
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