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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.01.2013
- 6 U 16/11 -
HNO-Arzt darf Patienten nicht ungefragt Hörgeräteakustiker empfehlen
Ungefragtes Bennen von Hörakustikern in Praxisnähe stellt wettbewerbswidriges Verhalten des Arztes dar
Ein HNO-Arzt handelt wettbewerbswidrig, wenn er einem Patienten, ohne dass dieser den Arzt nach einer Empfehlung fragt, zwei Hörgeräteakustiker in der räumlichen Nähe der Arztpraxis benennt. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Im zugrunde liegenden Fall suchte ein Testpatient, der auf die Aufspürung wettbewerbswidrigen Verhaltens von HNO-Ärzten angesetzt war, den beklagten
Gründe im Sinne der ärztlichen Berufsordnung für Benennung von Hörgeräteakustikern vor Ort nicht ersichtlich
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied, dass das Verhalten des Arztes gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein (§ 32 Absatz 2 BOÄ S-H) verstößt. Hiernach dürfe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 15160
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