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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 01.02.2010
- 7 U 76/07 -
OLG Schleswig: Unfallopfer hat bei psychischen Belastungen nach Unfall Anspruch auf Schmerzensgeld
Regulierungs- und Prozessverhalten der Versicherung muss bei Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden
Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.
Die Klägerin, eine Arzthelferin, erlitt bei einem
Gutachter weist auf erhebliche psychische posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge hin
Die Richter hielten den Anspruch der Klägerin für angemessen. 30.000 Euro Schmerzensgeld seien angemessen, da die Klägerin bei dem
Die Auswirkungen solcher psychischen Unfallfolgen seien ganz erheblich. So habe die Klägerin infolge ihrer Ängste ihren Beruf aufgeben müssen. Darüber hinaus erzeuge bei ihr alles, was mit Straßenverkehr zu tun habe, Angst. Dies zeige sich daran, dass sie nicht allein ihre Wohnung verlassen könne.
Letztlich müsse bei der Schmerzensgeldbemessung auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2010
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte (pm/vt/pt)
Jahrgang: 2009, Seite: 1325 NJW-RR 2009, 1325
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Dokument-Nr. 9139
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