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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.11.2019
- 9 U 120/19 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Gebrauchtwagenkauf in Kenntnis des "Dieselabgas-Skandals"
Bei Fahrzeugkauf in Kenntnis des "Dieselskandals" und des anschließenden Software-Updates liegt keine sittenwidrige Schädigung vor
Die Käuferin eines gebrauchten Fahrzeugs, in dem der Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, kann von dem Motorenhersteller keinen Schadensersatz verlangen, wenn die Kaufentscheidung in Kenntnis des "Dieselabgas-Skandals" getroffen wurde. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden kaufte im Dezember 2016 von einem Fahrzeughändler einen gebrauchten Pkw der Marke Skoda (Erstzulassung 2011, Kilometerstand ca. 89.000). In dem Fahrzeug ist der von der Beklagten hergestellte Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut. Bei Abschluss des Kaufvertrages hatte die Klägerin
OLG verneint Anspruch auf Schadensersatz
Das Landgericht Kiel wies die Klage ab. Die Berufung der Klägerin vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg. Das Gericht wies die Berufung zurück. Der Klägerin stehe gegen die Beklagte kein Anspruch auf
Kaufentscheidung nach Kenntnis über "Abgasskandal" beruhte auf freiem Willen der Klägerin
Die Klägerin könne ihren Schadensersatzanspruch auch nicht auf eine vorsätzliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2019
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online (pm/kg)
- VW-Käufer hat bei Fahrzeugkauf ein Jahr nach Bekanntwerden des "Abgasskandals" keinen Anspruch auf Entschädigung
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.11.2019
[Aktenzeichen: 13 U 156/19]) - Abgasskandal: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Fahrzeugkauf bei Kenntnis über "Schummelsoftware" und durchgeführtem Software-Update
(Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 16.07.2019
[Aktenzeichen: 3 U 14/19])
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Dokument-Nr. 28094
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