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Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 16.09.2022
- S 1 U 452/22 -
Corona-Erkrankung kein Arbeitsunfall bei Möglichkeit der Infektion im privaten Bereich
Kein Anspruch auf gesetzlichen Unfallschutz
Eine Corona-Erkrankung stellt keinen Arbeitsunfall dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Arbeitnehmer im privaten Bereich infiziert hat. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf gesetzlichen Unfallschutz. Dies hat das Sozialgericht Konstanz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 erkrankte eine in einem kleinen Handwerksbetrieb in Baden-Württemberg beschäftigte Arbeitnehmerin an
Kein Anspruch auf gesetzlichen Unfallschutz
Das Sozialgericht Konstanz entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf gesetzlichen Unfallschutz zu. Zwar könne eine Corona-Erkrankung einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2022
Quelle: Sozialgericht Konstanz, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32287
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