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Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 04.06.2019
- S 2 SO 184/18 -
Volle Übernahme auch objektiv unangemessener Unterkunftskosten bei unmöglicher sonstiger Kostensenkung möglich
Verfügbarkeit einer angemessenen, günstigeren Wohnung für Rentnerehepaar aufgrund Gehbehinderung der Ehefrau zweifelhaft
Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass eine vollständige Übernahme auch objektiv unangemessener Unterkunftskosten möglich ist, wenn eine sonstige Kostensenkung für die Betroffenen unmöglich ist.
Die 75-jährigen Eheleute des zugrunde liegenden Streitfalls beziehen Altersrenten und ergänzend vom beklagten Kreis Grundsicherung im Alter. Sie bewohnen eine 62 qm große
Verfügbarkeit einer angemessenen, günstigeren Wohnung zweifelhaft
Das Sozialgericht Mannheim gab den Klägern Recht und verurteilte den Beklagten, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2019
Quelle: Sozialgericht Mannheim/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27749
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