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Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 20.10.1987
- 15 C 23/87 -
Vollständiger Ausfall der Elektrik berechtigt zur Mietminderung von 100 %
Mieter ohne Strom
Wenn in der Wohnung die Elektrik (Licht, Warmwasser, Herd) wegen eines Kabelbrandes total ausfällt, kann der Mieter die Miete um 100 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fiel aufgrund eines Kabelbrandes die gesamte elektrische Anlage in der Wohnung eines Mieters aus. Eine Wiederinbetriebnahme der Anlage kam nicht in Betracht, weil hierdurch ein erneuter Brand hätte entstehen können. Der
Gericht: Wohnung praktisch unbrauchbar
Das Amtsgericht Neukölln gab dem
Hinweis
Die obige Entscheidung wird häufig mit dem falschen Aktenzeichen "9 C 613/87" zitiert. Richtig ist das Aktenzeichen "15 C 23/87".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Neukölln (vt/pt)
Jahrgang: 1988, Seite: 151 MM 1988, 151
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Dokument-Nr. 11125
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