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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2017
- 41 Ca 12115/16 -
Drücken einer Signaltaste im Drei-Minuten-Takt zum Belegen der Arbeitsbereitschaft für Taxifahrer nicht zumutbar
Kontrolle der Arbeitsbereitschaft eines Taxifahrers erfordert keine enge zeitliche Überwachung
Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte ein
Regelung des Arbeitsgebers bezüglich des Signalknopfes verstößt gegen Bundesdatenschutzgesetz
Das Arbeitsgericht Berlin gab dem
Gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen müssen eingehalten werden
Abgewiesen hat das Arbeitsgericht die Klage allerdings im Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2017
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 24699
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