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Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 14.11.2017
- 18 C 182/17 -
Keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Vermieters für eine lediglich zur Nutzung überlassene Einbauküche
Pflicht zur Beseitigung eines Mangels nur bei vermieteten Gegenständen
Ist eine Einbauküche nach dem Mietvertrag lediglich zur Nutzung überlassen, so trifft dem Vermieter keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht. Er ist vielmehr zur Beseitigung eines Mangels nur bei vermieteten Gegenständen verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung gegen ihre Vermieterin auf
Amtsgericht und Landgericht verneinen Anspruch auf Verlegung
Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied gegen die Mieter. Ihnen stehe kein Anspruch auf
Einbauküche nicht Teil der Mietsache
Zwar könne im Zweifel angenommen werden, so das Amtsgericht, dass eine in der Mietsache befindliche
Anspruch auf Beseitigung der Einbauküche
Nach Ansicht des Amtsgerichts können die Mieter statt eines Anspruchs auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Neukölln, ra-online (zt/GE 2017, 1479/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 1479 GE 2017, 1479
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Dokument-Nr. 25336
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