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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2018
- 38 O 84/18 -
Werbung für kostenloses Girokonto mit gleichzeitig kostenpflichtiger EC-Karte irreführend
Bank verlangt für Ausstellung von EC-Karte für Auszahlungen am Geldautomaten jährliches Entgelt
Bewirbt eine Bank ein kostenfreies Girokonto und die Möglichkeit an 18.300 Geldautomaten mit der Bankkarte Geld abzuheben, ist die Werbung dann irreführend, wenn die Bank für die Ausstellung dieser Karte jedoch 9,50 Euro pro Kalenderjahr verlangt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die die Deutsche Apotheker und Ärztebank gegenüber angestellten Ärzten, die zugleich Mitglied des Marburger Bundes sind, für den Abschluss eines Girokontovertrages unter der Überschrift: "Das kostenlose apoGirokonto" geworben. In der
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung als irreführend
Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese
Bank verweist auf Möglichkeit der kostenlosen Kontoführung
Die
Werbung der Sparda-Bank zu kostenfreiem Konto bereits in früheren Verfahren untersagt
Die Wettbewerbszentrale hatte daher zur grundsätzlichen Klärung der Angelegenheit beim Landgericht Düsseldorf Klage erhoben mit dem Ziel, wie schon in den Verfahren gegen die Sparda-Bank West vor dem Landgericht Düsseldorf (vgl. Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.01.2017 - 38 O 68/16 -) und gegen die Sparda-Bank Baden Württemberg vor dem Landgericht Stuttgart (vgl. Landgericht Stuttgart, Urteil v. 19.02.2018 - 35 O 57/17 KfH -), die
Verbraucher erwartet aufgrund der Werbung auch kostenfreie Bankkarte
Das Landgericht Düsseldorf schloss sich nun der Auffassung der Wettbewerbszentrale an und führte zur weiteren Begründung aus, dass auch wenn man unterstellen würde, dass sich die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2018
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
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Dokument-Nr. 26843
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