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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 05.12.2024
- 18 A 4923/23 -
Keine Kürzung des Ruhegehalts wergen Vordrängelns bei Corona-Impfung
Vermeintliches Dienstvergehen rechtfertigt keine Kürzung des Ruhegehalts
Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat einer Klage gegen eine Disziplinarverfügung des Landkreises Hildesheim stattgegeben.
Der Beklagte hatte der Klägerin mit seiner Disziplinarverfügung vorgeworfen, im Januar 2021 den Versuch unternommen zu haben, sich und ihren Ehemann zur
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Der Klägerin sei ein
Vermeintliches Dienstvergehen (Vordrängeln bei Corona-Impfung) rechtfertigt die Kürzung des Ruhegehalts nicht
Selbst wenn man davon ausginge, dass die Klägerin mit ihrer Anmeldung eine Dienstpflicht verletzt habe, so sei dieses
Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht stellen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34619
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