Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 18.03.2009
- 14 A 126/08 -
Mutter kann nach einer Ehescheidung nicht den Vornamen der Tochter von "Susan" in "Julia" ändern lassen
Zum Namensrecht bei sog. "Scheidungshalbwaisen"
Die Änderung eines Vornamens ist nur möglich, wenn es einen wichtigen Grund gibt, z.B. das Wohl des Kindes. Dies musste eine Mutter erfahren, die ihr Kind von "Susan" in "Julia" umbenennen wollte.
Die Klägerin wollte die Änderung des Vornamens ihrer Tochter von Susan in Julia gerichtlich durchsetzen. Sie habe bereits von Anfang an ihre Tochter Julia genannt und nur bei Ärzten und Behörden den Namen Susan benutzt. Nun wolle auch ihre Tochter Julia heißen. Der geschiedene Vater hatte der
Richter: Änderung des Vornamens ist für das Wohl des Kindes nicht erforderlich
Die Landeshauptstadt Kiel als zuständige Behörde hatte den Antrag der Mutter abgelehnt. Dem folgte das Gericht mit der Begründung, die Änderung des Vornamens sei für das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7607
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7607
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.