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Landgericht Potsdam, Urteil vom 26.04.2010
- 2 O 328/09 -
Mindestumsatz bei Prepaid-Karten darf nicht per SMS eingeführt werden
E-Plus nicht zur einseitigen Änderung eines Vertrages berechtigt
Die Einführung eines Mindestumsatzes für Prepaid-Karten per SMS-Mitteilung an die Kunden durch den Mobilfunkdienstleister E-Plus ist unzulässig. Dies entschied das Landgericht Potsdam.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Unternehmen Prepaid-Kunden im August und September 2009 folgende SMS geschickt:
"E-Plus führt zum 1.9.2009 einen
Unter der Kurzwahlnummer erfuhren die Kunden über einer Bandansage, dass die Vertragsänderung als angenommen gelte, falls sie nicht kündigen.
Gericht hält Vorgehensweise von E-Plus für unlauter
Die Richter des Landgerichts Potsdam hielten dieses Verhalten von E-Plus für unlauter und gaben der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt. Die Kurznachricht war so formuliert, als könne E-Plus den
E-Plus lässt Möglichkeit des folgenlosen Widerspruchs unerwähnt
Das Unternehmen hätte lediglich ein Angebot zu einer Vertragsänderung unterbreiten dürfen. Durch die Bandansage entstehe beim Kunden zudem der falsche Eindruck, er könne den neuen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2010
Quelle: ra-online, vzbv
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Dokument-Nr. 9764
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