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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 09.10.2019
- 8 K 2481/19.TR -
Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wegen wiederholten Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Anordnungen rechtmäßig
Androhung eines Zwangsgeldes bei Zuwiderhandlungen gegen Tierhaltungs- und Betreuungsverbot nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Trier hat ein gegen eine Tierhalterin verfügtes behördliches Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für rechtmäßig erklärt und die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte seit dem Jahr 2004 verschiedene
Klägerin verweist auf gesundheitliche Probleme und Notwendigkeit zumindest eines Hundes als Therapiehund
Nachdem seit dem Jahr 2004 bereits mehrere mündliche Anordnungen zur Verbesserung der
Voraussetzungen eines Tierhaltungs- und Betreuungsverbotes erfüllt
Ihre Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Trier kam zu dem Ergebnis, dass die im Tierschutzgesetz geregelten Voraussetzungen eines Tierhaltungs- und Betreuungsverbotes vorlägen. Die Klägerin habe wiederholt gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Hundeverordnung sowie gegen einzelne tierschutzrechtliche Anordnungen der Beklagten verstoßen und hierdurch den von ihr gehaltenen bzw. betreuten Tieren erhebliche und länger andauernde Schmerzen und Schäden zugefügt. Nachdem über rund 14 Jahre hinweg immer wieder Missstände in den Bereichen "Ernährung", "Pflege" und "Haltung" festgestellt wurden, seien auch künftig derartige Zuwiderhandlungen zu erwarten. Eine Einsicht der Klägerin sei nicht erkennbar. Soweit diese vorgetragen habe, sie sei aus gesundheitlichen Gründen auf einen Therapiehund angewiesen, habe sie ihre Erkrankung nicht belegt. Ungeachtet dessen sei eine ordnungsgemäße
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online (pm/kg)
- Umfassendes Tierhaltungsverbot wegen massiver Mängel bei der Hundehaltung bestätigt
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 20.09.2019
[Aktenzeichen: 6 K 1578/19]) - Tierhaltungsverbot bei massiven Verstößen gegen das Tierschutzgesetz rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.07.2016
[Aktenzeichen: 2 K 30/16.KO])
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Dokument-Nr. 27968
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