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Amtsgericht Hanau, Beschluss vom 04.01.2024
- 98 C 98/23 -
Verbotene Eigenmacht: Tierheim darf keine Katzen sicherstellen
Eigenmächtige Wegnahme stellt verbotene Eigenmacht dar
Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass ein Tierheim keine Befugnis besitzt, vermittelte Tiere ihren Besitzern eigenmächtig wieder wegzunehmen.
Der Antragstellerin war von dem Antragsgegner, einem
Tierheim holt sich die Katze zurück
Knapp 30 Minuten später erschienen 2 Personen unangemeldet bei der Antragstellerin und teilten mit, sie kämen „vom Tierheim“. Sogleich nach Betreten der Wohnung stürzte eine der beiden Personen auf den
Mögliche Ansprüche nur gerichtlich durchsetzbar
Nachdem die Antragstellerin auf Herausgabe des Tiers geklagte hatte, wurde dieses noch während des Verfahrens an sie zurückgegeben. Das Amtsgericht entschied sodann, dass der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zu tragen habe. Ob die Regelungen in dem „Tierüberlassungsvertrag“ wirksam waren und eventuell nicht eingehalten wurden, könne dahinstehen. Denn die eigenmächtige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2024
Quelle: Amtsgericht Hanau, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33826
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